Exmatrikulation von Amts wegen. Exmatrikulation „von Amts wegen“ und Zwangsexmatrikulation. Beendet der Studierende am Ende seines Studiums seine Zeit an der Hochschule bzw.
Sobald du z.B.
Was Sie zur Zwangsexmatrikulation wissen müssen und ob es Sinn macht, sich dagegen zu wehren, erklären wir Ihnen im Beitrag. Die sogenannte "Exmatrikulation von Amts wegen" bedarf keines Antrags und erfolgt regelmäßig zum Ende des laufenden Semesters. Eine Exmatrikulation von Amts wegen unterscheidet sich deutlich von einer Exmatrikulation auf Antrag. Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation) Um sich zu exmatrikulieren benötigen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation. Eine Exmatrikulation von Amts wegen liegt dann vor, wenn du von der Uni (meist automatisch) exmatrikuliert wirst. Sollten Sie bereits die UniCard erhalten haben, ist diese dem Antrag beizufügen. Bei der Exmatrikulation unterscheidet man zwischen zwei Arten: Der Exmatrikulation auf Antrag (ordentliche Exmatrikulation) und der Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation). Sie werden ohne Antrag exmatrikuliert, wenn Sie. Eine sogenannte Zwangsexmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule. deine letzte Prüfung bestanden und somit dein Studium offiziell erfolgreich abgeschlossen hast, erklärt die Uni-Verwaltung dein Studium in der Regel von selbst für beendet. Diesen geben Sie – vollständig ausgefüllt – beim Studierendensekretariat ab oder senden ihn per Post oder Fax (+49 (0)231 755 - 5346) zu. Gründe für eine Exmatrikulation von Amts wegen.