Da er nunmehr 55 Jahre alt ist, verlängert sich sein Anspruch wegen der ungenutzen Restdauer nur um 6 Monate und nicht um die verbliebenen 12 Restmonate. Sollte ich nun arbeitslos werden, erhalte ich 12 Monate Arbeitslosengeld.
Beispiel: Die Beamtin Frau Meyer ist bereits Mutter eines Kindes. ; Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent (mit Kind: 67 Prozent) des Nettogehalts der letzten 12 Monate. Als ich jetzt beim Arbeitsamt war fragte ich ob man das jetzt noch nachträglich vorlegen kann für meinen Restanspruch von 270 Tagen. Bei kürzeren versicherungspflichtigen Beitragszeiten läuft das Arbeitslosengeld I … Dies entspricht der maximalen Dauer. Maximale Dauer: Nach 24 Monate langen Beschäftigung bekommen Sie 12 Monate lang Geld. 24 Monate: 12 Monate: 30 Monate (ab 50 Jahren) 15 Monate: 36 Monate (ab 55 Jahren) 18 Monate: 48 Monate (ab 58 Jahren) 24 Monate: Der Arbeitslosengeld-1-Anspruch richtet sich nach Art und Dauer der vorangegangenen Beschäftigung. Damit es wieder zwölf Monate werden, wird daher nun der September 2018 als zwölfter Monat zum Bemessungszeitraum hinzugefügt. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. Knifflig wird es, wenn Sie die nächste Frage mit „ja“ beantworten: 3. Da ich innerhalb dieser 5 Jahre (2016-2020) dann nur das Dispositionsjahr und die 10 Monate Elternzeit hatte, passt alles. Deshalb wird das Arbeitslosengeld anhand gestaffelter „fiktiver“ Entgelte berechnet, die je nach Qualifikation der Antragsteller festgelegt wurden.

Arbeitslosengeldanspruch hängt von Ihrem Alter ab und davon, wie lange Sie gearbeitet haben. Das ist so nicht ganz richtig. Arbeitslose, welche vor ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Ich war immer ununterbrochen berufstätig und würde somit bis zu 24 Monate ALG I beziehen können (denke ich). Stellen Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld aufgrund der aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus (COVID-19) bitte vorwiegend über Ihr eAMS-Konto. Wie viel Arbeitslosengeld 1 Sie bekommen, hängt vom Brutto, Abfindungen, Steuerklasse, Kindern ab. 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit noch mindestens 150 Tage mit dem alten, höheren Arbeitsentgelt vor der AZV liegen – das Arbeitsentgelt aus der Zeit mit AZV bleibt ja außer Be­ tracht. Zwölf Monate Arbeitslosengeld I gibt es allerdings nur für diejenigen, die in der maßgeblichen Rahmenfrist von fünf Jahren vor der Antragstellung mindestens 24 Monate lang versicherungspflichtig waren. Fünfter Unterabschnitt. Arbeitslosengeld nach unwiderruflicher Freistellung wird umgesetzt. 48 Monate versicherungspflichtig = 24 Monate Leistungsanspruch Das heißt, dass Sie für maximal 12 Monate einen Arbeitslosengeldanspruch haben, wenn Sie jünger als 50 Jahre sind. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Es wird normalerweise bis zu einem Jahr gezahlt, bei älteren Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahre. Laut Gesetz werden Erziehungszeiten nicht als Bemessungszeitraum gewertet, aber andererseits beträgt der Bemessungsrahmen nur zwei Jahre – wurde die dreijährige Elternzeit voll ausgeschöpft, gibt es keine Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes.