Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wird 2020 voraussichtlich steigen – von derzeit 0,9 Prozent auf bis zu 1,2 Prozent.
Diese ist zu unterscheiden von der Versicherungspflichtgrenze oder auch der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Beitragsbemessungsgrenze 2020: Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Die bisherige Grenze betrug in 2019 monatlich 4.537,50 € oder richtigerweise jährlich 54.450 €. Wichtig: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu unterscheiden. 01. Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2020. Ab dem 01. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt seit 1. 3,30 Prozent liegt, ergibt sich für Besserverdiener ab Jahresbeginn 2020 eine höhere Beitragslast.
Die gleichen Werte gelten für die Pflegeversicherung. Beitragsbemessungsgrenze BBG 2020 in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung für 2020 (2019) beträgt 56.250 Euro (54.450 Euro) jährlich. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2020 monatlich 142,97 Euro für Versicherte mit Kindern. Die Beitragsbemessungsgrenze wird von 4.537,50 Euro monatlich auf 4.687,50 Euro monatlich angehoben. Die BIG direkt gesund erhöhte zum 01.04.2020 ihren Beitragssatz um 0,3 % auf insgesamt 15,9 %. Er ist damit niedriger als der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Beitragssatz von 1,1 Prozent. In der RV und AV sind es 82.800 Euro jährlich (6.900 Euro monatlich) im Rechtskreis West und 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich) im Rechtskreis Ost. Krankenkassen konkret. 4.687,50 Euro monatlich. Der TK-Zusatzbeitragssatz liegt wie im Vorjahr bei 0,7 Prozent.
Beitragstabelle 2020 Leaflet Contributions 2020 Beitragstabelle 2019 Weitere Details Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 0,7 Prozent zusammen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) wurde von 4.537,50 Euro im Monat (54.450 Euro jährlich) für 2020 angehoben auf 4.687,50 Euro monatlich beziehungsweise
Januar 2018 bei 6.500 Euro pro Monat (2017: 6.350 Euro pro Monat). Alte Bundesländer: Neue Bundesländer: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: 64.800 EUR [5.400 EUR monatlich] 54.600 EUR [4.550 EUR monatlich] Jahresarbeitsentgeltgrenze (*) Krankenversicherung: 48.600 EUR Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2020. Gleichzeitig relativiert Gesundheitsminister Spahn (CDU) die Beitragserhöhung.