Bei einem Personenschaden können Arzt- und Krankenhauskosten, Kosten für die Linderung der Leiden, ein Ausgleich für berufliche Nachteile, Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Schmerzensgeld, ein Ausgleich für bleibende Schäden (zum Beispiel Rentenzahlungen) und andere Zusatzkosten (zum Beispiel Pflegepersonal) geltend gemacht werden. Beispiele für Personenschäden Die Höhe der Schadenssumme kann bei den Personenschäden sehr hoch ausfallen. Beispiele für Privathaftpflichtschäden. Personenschaden: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) definieren einen Personenschaden als ein Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat. Zum Beispiel weil jemand durch Ihr Verschulden seinen Flug verpasst und einen neuen buchen muss. In unserem Lexikon zur Haftpflichtversicherung finden Sie weitere Informationen zu dem Begriff Personenschäden. Die Haftpflichtversicherung springt bei einem Personenschaden ein, bei dem es mitunter auch zu lang andauernden Folgeschäden kommt,– wenn etwa eine Person eine schwere Verletzung erleidet. Vermögensschäden: Sie verursachen finanzielle Schäden bei anderen Personen.
Personenschäden: Durch Ihr Handeln kommt es zu Verletzungen, anderen Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod von Personen. Sie sollten beachten, dass Personenschäden, die in einer Familie untereinander passieren, nur dann reguliert werden, wenn dies auch im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. Praxisnahe Schadenbeispiele sind für all diejenigen gedacht, die noch mit sich hadern, ob sie eine Haftpflicht oder genauer gesagt eine private Haftpflichtversicherung abschließen sollten oder nicht. Wofür steht der Begriff Personenschäden? Der Tod ist durch den Eintritt des Hirntodes, das bedeutet den nicht rückgängig zu machenden Funktionsausfall des Gehirns, definiert. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Geschädigter aufgrund seines Schadens arbeitsunfähig wird. Körperliche Beeinträchtigungen bei Versehrten können zudem Schmerzensgeld und Pflegekosten verursachen, wofür die Versicherung aufkommt. Sollten bei einem Schadensfall eine Person verletzt oder getötet werden, liegt ein Personenschaden vor.

Haftpflicht - Personenschaden.

Heute stellen wir vor, welche Schadensfälle im Bereich Personenschäden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.