Juni 1974 über die Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit (Unglücksfall), Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG)StF: BGBl.
2 EFZG Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
'U nedjelju, 14. lipnja u povratku s produženog vikenda kraći zastoji mogući su na naplatnim postajama Lučko (A1/A6), Zagreb-istok (A3), najviše u nedjelju u poslijepodnevnim satima.
Abs. 3-Tages-Regel nach § 5 Abs.
Vielleicht muss ich aber doch jetzt ein wenig mehr ausholen: (4) 1 Für Heimarbeiter (§ 1 Abs.1 Buchstabe a des Heimarbeitsgesetzes) kann durch Tarifvertrag bestimmt werden, daß sie statt der in Absatz 1 Satz 2 Nr.1 bezeichneten Leistungen die den Arbeitnehmern im Falle ihrer Arbeitsunfähigkeit nach diesem Gesetz zustehenden Leistungen erhalten.
2 Den gleichen Anspruch haben die in § 1 Abs. 2 Anspruch auf Entgeltzahlung 2.1 Grundsätzliches Rz. 399/1974 (NR: GP XIII RV 1105 AB 1188 S. 109. Außerordentliche Kündigung – Entgeltfortzahlungskosten Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 6/18 Leitsätze des Gerichts Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 1 und 2 BAG – 5 AZR 298/15 Entscheidung vom 25.05.2016 3 Nr.
Diese Regelung dürfte in den meisten Betrieben gängig sein. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses … - Offener Gesetzeskommentar von JUSLINE Österreich In der Sache selbst enthält sich das Gesetz damit einer abschließenden Regelung. zu entscheiden, ob generell, abteilungsbezogen oder im Einzelfall von § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG i.V.m. Der gesetzliche Richter im Sinne von Art.
2 EFZG ab.
1 S. 2 EFZG ausdrücklich auf § 3 Abs.
2 des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) bestimmte, dass die sechswöchige Lohnfortzahlung nicht für Arbeitsverhältnisse galt, in denen die regelmäßige Arbeitszeit wöchentlich zehn oder monatlich 45 Stunden nicht überstieg. 1, EFZG § 3 Abs. Inhaltsverzeichnis: Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), Bundesgesetz vom 26. 3, MiLoG § 1 Abs. 3, MiLoG § 1 Abs. 2 EFZG ab.
1 Satz 2 EFZG .
3 § 2 EFZG normiert einen Anspruch auf Feiertagsvergütung, wenn die Arbeit eines Arbeitnehmers infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt.