Diese Höchstdauer verlängert sich auch dann nicht, wenn in dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzukommt.

Allgemein wird bei unterschiedlich hohen Bezahlungen der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate ermittelt. Meine Frage: Ich lese im Internet unterschiedliche Angaben darüber wieviele Tage ein Arbeitnehmer pro Jahr "Fehlen" darf ohne dass eine Kündigung wegen Krankheit droht. Wie bereits erwähnt, ist der Durchschnitt entscheidend.

Im Krankheitsfall muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf ein Krankengeld gestellt werden. Lohnfortzahlung bei Krankheit Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden bei Krankheit für eine gewisse Zeit den Lohn zu 100 % weiter zu bezahlen. Wenn jedoch dieselbe Krankheit innerhalb von 12 Monaten zu Arbeitsunfähigkeit führt (12-Monats-Frist), werden die bisherigen Entgeltfortzahlungstage auf den Gesamtanspruch angerechnet. Du hast wahrscheinlich schon mal was Lohnausfallprinzip gehört: Sie müssen nach dem EntgFG und nach der Rechtsprechung des BAG bei Krankheit so gestellt werden, als wenn Sie gearbeitet hätten.
Keine Entgeltfortzahlung bei verspäteter Krankmeldung.

Wenn ich aber an einem Wochenende krankgeschrieben bin, bekomme ich diese Zeit nicht vergütet. Sowohl bei Krankheit wie auch bei Unfall muss das versäumte Arbeitspensum später nicht nachgearbeitet werden.

Wird man kurzfristig hintereinander wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, besteht für die jeweils andere Krankheit ein erneuter Anspruch auf die gesamten Entgeltfortzahlungstage. Gerechnet wird ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, denn die Zeit der Lohnfortzahlung wird mitgerechnet. Wichtifg ist, dass man immer rechtzeitig während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wieder zum Arzt für die erneute Bestätigung geht. Anhand des Fristenrechners können Sie sowohl für Ereignisfristen als auch für Beginnfristen anhand des maßgebenden Fristanfangs und der Fristdauer den eigentlichen Fristbeginn und das Fristende nach BGB berechnen. Das gilt auch in diesen Fällen.

Gezahlt wird Krankengeld, wenn ein Versicherter aufgrund einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird. Achtung! Per Gesetz, müsste die KK bei gleicher Krankheit, mit Unterbrechung/en die Anzahl der Krankheitstage aufsumieren, bis besagte 6 wochen erreicht sind und dann "anstelle" des Arbeitgeber, KG evtl bis zur Aussteuerung weiter bezahlen, tut sie aber nur wenn der Arbeitgeber so Aufmerksam ist und die AU genau betrachtet (der ICD Schlüssel zeigt das Krankheitsbild).
In meinem Arbeitsvertrag steht : "Als Arbeitstage gelten die Tage von Montag bis Freitag". Der Monatslohn wird dann auch für die Samstage, Sonntage, Feiertage und Ferientage während des Monats bezahlt. Ich arbeite in der Altenpflege in Blöcken von 5-7 Tagen (auch am Wochenende). Dadurch wirken sich auch laufende Leistungsprämien und Zulagen auf die Lohnfortzahlung bei Krankheit und deren Berechnung aus. Wer krank wird, der muss in der Regel nach drei Tagen ein Attest beim Arbeitgeber vorlegen. Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Arbeitsvertrag nicht steht, dass Sie nur für jene Stunden bezahlen werden, welche Sie tatsächlich gearbeitet haben (Anstellung im Stundenlohn), sondern einen Monatslohn erhalten. Die Mindestdauer ist gemäss Obligationenrecht OR drei Wochen im ersten Dienstjahr, nachher ist der Lohn für eine angemessene längere Zeit zu entrichten, je nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den besonderen Umständen.

Folgendes: Ein AN hat eine 5-Tage-Woche (MO-FR, Wochenenden frei, lt.Arbeitsvertrag ist jedoch WE-Arbeit,soweit betrieblich nötig,vereinbart) Nun nimmt er … Tritt die Arbeitsunfähigkeit vor Arbeitsaufnahme ein, wird dieser Tag bei der Bemessung der Frist aber mitgerechnet. Doch wie bemessen sich diese 6 Wochen? Ich war in den letzen 2 Jahren jeweils hintereinander < 42 Tage pro Jahr arbeitsunfähig erkrankt. Es sei denn, die erste Krankheit war beim Auftreten der zweiten bereits beendet, entschied das BAG.

Das ist rechtens. Dabei wird unterschieden, ob Sie innerhalb der Frist eine Willenserklärung oder Leistung erbringen müssen. nach § 47 SGB V wird Krankengeld immer für Kalendertage (also auch für das Wochenende) ausgerechnet und gezahlt.

Der Arbeitgeber muss einem kranken Mitarbeiter das Entgelt nur bis zu sechs Wochen fortzahlen, auch wenn dieser wegen einer weiteren Diagnose erneut arbeitsunfähig wird.

Bei Urlaub oder Krankheit des Arztes rechtzeitig den Vertreter aufsuchen. Die Zeit am WE wird mir korrekt abgerechnet. Wird eine Erkrankung dem Arbeitgeber nicht umgehend am 1. Sind es 6x5 od - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt Nur in seinem Fall gilt noch das EntgFG, welches auf die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit abstellt. Tagchen zusammen, ich hatte kürzlich eine Diskussion mit einigen Arbeitskollegen zum Thema "Urlaub" und möchte diesbezüglich hier einmal nachhaken.

RHW