Unter gewissen Umständen ist es hingegen erlaubt, das Handy am Steuer in der Probezeit zu nutzen. Dies gilt nicht nur in der Probezeit, sondern immer und für jeden.. Durch die Überarbeitung des Bußgeldkatalogs fallen nun seit dem 19.Oktober 2017 für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Bei gleichzeitiger Gefährdung oder Sachbeschädigung kann auch ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen werden. Handy am Steuer: Was ist in der Probezeit erlaubt und was nicht? Wann darf das Handy am Steuer in der Probezeit genutzt werden? Dazu gehörte auch der Regelverstoß „Handy am Steuer“. Der Tatbestand “Handy am Steuer” zählt in der Probezeit als A-Verstoß und gilt daher als schwerwiegendes Vergehen. Grundsätzlich ist, wie bereits angesprochen, das Benutzen eines Smartphones beziehungsweise eines Handys am Steuer untersagt; auch in der Probezeit.Dabei findet der § 23 Abs. Ob Probezeit oder nicht, seither gibt es für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 100 Euro (vorher 60 Euro) sowie einen Punkt in Flensburg. 1a StVO Anwendung.Zu diesem Zwecke darf es weder aufgenommen noch gehalten werden. Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld von 100 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Stehen Führerscheinneulinge beispielsweise an einer roten Ampel, darf das Handy genutzt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Motor des Fahrzeugs ausgeschaltet ist. Seit dem Jahr 2004 ist das Telefonieren mit dem Handy am Steuer verboten.